- entlohnen
- ent|loh|nen [ɛnt'lo:nən] <tr.; hat:
(jmdm. für eine geleistete Arbeit) den Lohn zahlen:die Manager wurden bisher stets fürstlich entlohnt.Syn.: ↑ bezahlen.
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ent|loh|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \entlohnen jmdm. Lohn geben, jmdn. bezahlen (für geleistete Dienste); oV 〈schweiz.〉 entlöhnen ● Arbeiter, Dienstmann, Handwerker \entlohnen* * *
jmds. Tätigkeit, Arbeit bezahlen:gleiche Tätigkeiten werden oft ungleich entlohnt/(schweiz. auch:) entlöhnt.Dazu:Ent|loh|nung, (schweiz. auch:)Ent|löh|nung, die; -, -en.* * *
ent|loh|nen, (schweiz.:) ent|löh|nen <sw. V.; hat: a) jmdm. für einzelne Dienste od. für niedriger eingestufte Arbeit den angemessenen Lohn zahlen: den Kofferträger e.; es war kein knapp entlohnter Angestellter (Noack, Prozesse 21); Ü Niemand hatte das zu ihr gesagt, außer dem Bäcker, der noch nicht einmal dafür entlohnt worden war (etw. als Dank erhalten hatte; Böll, Haus 41); b) (selten) jmds. Tätigkeit, Arbeit bezahlen: Gleiche Tätigkeiten werden ungleich entlohnt (Wochenpost 27. 6. 64, 21).
Universal-Lexikon. 2012.